Montageanleitung für Profilzylinder und Sicherheitsbeschläge
1. Zylinderlänge - Außen ( bitte hier ablesen) 2. Befestigungsschraube des Zylinders 3. Zylinderlänge - Innen ( bitte hier ablesen) 4. Mittelpunkt der Tür ( Zylinder werden immer in ganzen 5mm Schritten ausgeliefert)
Diese Maße sind erforderlich für Schutzeschläge
Die wichtigsten Maße zum Erwerb eines Schutzbeschlages sind:
Das Maß "E" wird durch Messen der Entfernung zwischen Mitte Drücker und Mitte Schlüsselloch des Schließzylinders ermittelt. Bei Wohnungstüren beträgt die Entfernung üblicherweise 72 mm, bei Haustüren 72 oder 92mm. Das Maß "TS" für die Türblattstärke ist für die Befestigungsschrauben sowie des Wechselstiftes notwendig.
Diese Maße sind erforderlich für Profilzylinder:
Die wichtigsten Maße zum Erwerb eines Schließzylinders sind:
Das Maß "A" wird durch Messen der Entfernung zwischen Mitte Befestigungsschraube des Schließzylinders und der Außenkante des Außenschildes vom Schutzbeschlag ermittelt. Das Maß " I " wird durch Messen der Entfernung zwischen Mitte Befestigungsschraube des Schließzylinders und der Außenkante des Innenschildes vom Schutzbeschlag ermittelt. Die Schließzylinder haben in der Regel ein Mindestmaß von 30 mm je Zylinderseite und können dann in 5 mm Schritten verlängert geliefert werden.
Diese Maße und Angaben sind erforderlich für Grundschlösser:
Die wichtigsten Maße und Angaben zum Erwerb eines Grundschlosses sind:
Das Maß wird durch Messen der Entfernung zwischen Mitte Drückernuß und Mitte Schlüsselloch des Schließzylinders ermittelt. Bei Wohnungstüren beträgt die Entfernung üblicherweise 72 mm, bei Haustüren 72 oder 92mm.
Das Maß "D" wird als Dornmaß bezeichnet und durch Messen der Entfernung zwischen Mitte Schlüsselloch des Schließzylinders und Außenkante des Stulpbleches ermittelt. Bei Wohnungstüren beträgt das Dornmaß üblicherweise 55 mm, bei Haustüren 65 mm.
Der Durchmesser der Drückernuß "N" beträgt normalerweise bei Wohnungstüren 8 mm und bei Haustüren 10 mm.
Schlagrichtungen: Die Regeln für die Links- und Rechtsbezeichnungen bei Grundschlössern sind nach DIN 107 festgelegt. Man betrachtet die Tür von der Seite aus, auf der die Bänder sichtbar sind, das ist also die Seite, nach der sie geöffnet wird.